Apostille

Parteien zum Apostille-Übereinkommen
  • Beitrittsländer (Mitglieder der HCCH)
  • Beitrittsländer (Nicht-Mitglieder der HCCH)
  • Länder, bei denen das Übereinkommen noch nicht in Kraft getreten ist
  • Die Apostille (Wortherkunft griechisch-neulateinisch[1]), auch bekannt als Haager Apostille,[2] ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation[3] sind. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist (Artikel 3 des Übereinkommens).

    1. Apostille – Bedeutung, Rechtschreibung, Grammatik, Herkunft. In: duden.de. Abgerufen am 6. Mai 2012.
    2. Haager Apostille. IHK Fulda, abgerufen am 15. August 2018.
    3. Text des Übereinkommens

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